Vorwort
Auf unseren Törns bieten wir eine ausgewogene Mischung aus aktivem Segelsport, Segeln lernen, Entspannen, Genießen, Faulenzen, Klönen, das Genießen neuer Küstenstriche mit verträumten Buchten, weiten Stränden, verschlafener Hafenörtchen, quirligen Marinas und Landgängen an. Der Segelsport ist von der Natur abhängig, aber genau das macht ihn so interessant. Man weiß nie genau, ob der nächste Tag mehr ruhig oder mehr sportlich wird, ob wir statt der angestrebten Marina nicht doch in einer einsamen und idyllischen Bucht ankern werden. Es kann ein Törn mit wenig Wind, aber auch mal mit mehr Wind werden. Auch kann es durchaus einmal regnen.
Mitsegeln kann jeder, die segelunerfahrene „Landratte“ oder der erfahrene "Salzbuckel“. Der erfahrene Skipper weist Sie in die Bedienung und Sicherheit der Yacht ein und beteiligt Sie an der Schiffsführung. Nach kurzer Zeit werden auch Neulinge das Steuer sicher in der Hand halten und die Freude am aktiven Segeln empfinden.
Die Erwartungen auf das Leben auf einer Segelyacht kann sich für den einen oder anderen als ungewohntes Wagnis darstellen. Aber in der Realität sind unsere Törns eine unkomplizierte, sportliche Erlebnisreise. Obwohl alle „in einem Boot sitzen“ und eine Yacht räumlich beschränkt ist, braucht niemand Angst vor zu großer Nähe zu haben. Jeder hat seine Koje und findet, wenn gewünscht, einen Rückzugsraum. Ob an Deck, im Salon, im Bugkorb oder im hinterhergezogenem Dingi, Sie finden ruhige Zeiten zum Lesen, Relexen oder Musikhören. Natürlich sollte man die Bereitschaft mitbringen, sich mit anderen zu arrangieren und auch mal Kompromisse einzugehen. Wir empfehlen neben dem üblichem Segelgepäck ein eigenes großes Handtuch oder eine leichte Decke mitzunehmen, da man dann an Bord flexibler ist und auch mal abends an Deck liegend den wunderbaren Sternenhimmel genießen kann.
Unsere Segeletappen sind so bemessen, dass ein Landgang immer wieder möglich ist. Deshalb ist auch Seekrankheit nur selten ein Problem. Die täglichen Erfordernisse (Kochen, Aufräumen, Abwasch, …) sind gemeinsam schnell und mit Spaß erledigt.
Auch wenn der Skipper aus Sicherheitsgründen das letzte Wort an Bord haben muss, sind alle an der Gestaltung des Törns mitbeteiligt. Es ist Ihr Törn und Sie sollen das aktive Yachtleben und den Segelsport genießen und mitgestalten. Für die laufenden Nebenkosten (z.B. Verpflegung an Bord, (Hafen-) Gebühren, Treibstoff) wird zu Beginn jedes Törns eine Bordkasse eingerichtet, die von einem Mitsegler verantwortlich geführt wird. Der Skipper wird nach altem Seemannsbrauch daraus mitverpflegt. Die Höhe hängt stark von den gemeinsamen Essensansprüchen der Crew und natürlich auch von dem Preisniveau in dem jeweiligen Revier ab (z.B. Kroatien, Thailand, Türkei günstig, Italien und besonders Karibik teuer).
Leider wird landläufig Segeln und Alkohol in einem Atemzug genannt und scheint für viele untrennbar verbunden. Das gilt nicht für unsere Törns. Nicht dass nach einem tollen Segeltag nicht auch der ein oder andere Tropfen Wein oder Bier die Kehle erfreut - und auch dem „Anleger“ ist niemand abgeneigt..., aber vor und während des Segelns möchten wir an Bord Skipper und Crew stets mit klarem Kopf und bestem gegenseitigen Verständnis und Rücksichtsnahme erleben.
Unsere Mitsegler sind Menschen jeden Alters, die Interesse an einem erlebnisreichen, aktiven und trotzdem erholsamen Urlaub haben. Der größte Teil unserer Kunden bucht zu zweit (Paare) oder alleine. Reizt Sie das aktive Yachtleben und der Segelsport, wollen Sie Land und Leute kennenlernen, werden Sie auf unseren Törns Gleichgesinnte finden.
Allgemeines
a) Ein Segeltörn ist keine Kreuzfahrt. Unsere Segeltörns sind aktive Urlaubstörns. Der Mitsegler ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Segelsport-Veranstaltung teil. Neben dem Mitanpacken beim Segeln, An- und Ablegen ist jeder auch bei der Sicherstellung des leiblichen Wohls gefordert. Je nach Neigung gehört dazu auch das Einkaufen, Verstauen der Lebensmittel wie auch die Essenszubereitung und der dazugehörige Abwasch.
b) Ein Segeltörn ist wetterabhängig. Deshalb kann keine Gewähr für einen bestimmten Ausgangshafen, eine bestimmte Distanz oder das Erreichen eines Zieles übernommen werden. Die beschriebenen Routen haben nur beispielhaften Charakter. Die zu segelnde Route wird von der Crew gemeinsam festgelegt.
c) Uns ist wichtig, dass Sie gesund und wohlbehalten von der Reise zurückkommen und Ihnen kein Schaden entsteht. Deshalb setzen wir gute Schwimmfähigkeit und durchschnittliche Fitness voraus. Ein Segeltörn kann als sportliche Veranstaltung durch die äußeren Bedingungen etwas anstrengender als eine Kreuzfahrt sein. Sie sind daher aufgefordert, sicherzustellen, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Tour gewachsen sind. Überprüfen Sie daher Ihre körperliche Konstitution selbst. Fragen Sie ggf. Ihren Arzt, ob Sie den speziellen Reiseerfordernissen an Bord einer Segelyacht beim Mitsegeln gewachsen sind. Auf der Reise gibt es keine unmittelbare medizinische Versorgung, die Erste-Hilfe im Notfall ist selbstverständlich gesichert. Für Ihre evtl. erforderlichen Medikamente sind Sie selbst verantwortlich. Anforderungen an die Lagerung von Medikamente, z.B. durchgehende Kühlung etc., können nicht erfüllt werden.
d) Jeder Mitsegler muss in der Lage sein 15 Minuten selbstständig schwimmen zu können.
e) Noch ein Wort zum Gepäck; Trolly's und Hartschalenkoffer können an Bord eines Segelboots nicht verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen ist es auch nicht zulässig sperrige Gepäckstücke irgendwo an Bord abzustellen. Auch Reisetaschen mit Gestänge sind problematisch. Folgende Gepäckarten haben sich bewährt:
- Rücksäcke
- Reisetaschen mit Rollen aber ohne Gestänge
- Umhängetaschen
Bei Anreise per Flugzeug beachten Sie bitte die Bestimmungen der jeweiligen Airlines, die können bzgl. den Ausmaßen und Gewichten sehr unterschiedlich sein.
Sorgfaltspflicht
a) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung.
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Yacht und Skipper).
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
b) Nicht zum Leistungsangebot gehören Transfers, Flüge, Bahnfahrten usw. Sollte der Mitsegler eine Mithilfe bei der Buchung des Transfers ausdrücklich wünschen, gilt dies nur als nebensächliche Serviceleistung.
Mitwirkungspflicht
a) Bei unseren Segeltörns sind die durch den Skipper angewiesenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Mitsegler, die sich nicht an die Sport- und Sicherheitsmaßnahmen halten und sich oder andere trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Skipper übermäßig gefährden und die Reise stören, werden vom jeweiligen Törn fristlos ausgeschlossen.
b) Sollte die Yacht wegen eines während der vorhergehenden Reise entstandenen Schadens oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden dem Mitsegler die Törngebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Der Veranstalter hat das Recht dem Mitsegler ein anderes, gleichwertiges Schiff anzubieten. Hierdurch gilt der Vertrag als erfüllt.
c) Der Mitsegler ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Mitsegler ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Skipper zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
d) Segelyachten sind mit hochwertiger, komplexer elektronischer Ausrüstung ausgestattet. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Geräte immer einwandfrei funktionieren, da die Yacht oftmals fern von kompetenten Wartungseinrichtungen segelt. Für den Fall des zwangsweisen Aufenthaltes der Yacht an einem Ort, z.B. durch Beschädigung des Schiffes oder einer wesentlichen Bordeinrichtung ist der Mitsegler mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 48 Stunden an einem Ort einverstanden.
Kündigung
Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen:
a) bis 2 Wochen vor Törnbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) bis 4 Wochen vor Törnbeginn, wenn für ihn die Durchführung des Törns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dieses Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Veranstalter die hinderlichen Umstände zu vertreten hat.
c) fristlos, wenn ein Mitsegler die Durchführung des Törns, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder ein Mitsegler trotz Abmahnung den Anordnungen des Skippers nicht folgt.
d) Bei einer fristlosen Kündigung durch den Skipper behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Kosten für vorzeitige Rückreise gehen zu Lasten des fristlos gekündigten Teilnehmers.
e) Bricht der Mitsegler den Törn vorzeitig ab, ohne hierzu durch nicht zu beseitigende Mängel oder höhere Gewalt genötigt zu sein, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Rücktrittsklausel
a) Tritt ein Teilnehmer die Reise nicht an, so werden die gesamten Kosten fällig. Alle durch den Rücktritt verursachte Kosten (z.B. Selbstbehalt der Reiserücktrittsversicherung, Umbuchungskosten, Stornokosten, …) sind durch den zurücktretenden Mitsegler zu tragen.
b) Der Mitsegler kann vom Vertrag zurücktreten und eine taugliche Ersatzperson benennen. Dies ist zuvor mit dem Veranstalter abzustimmen. Alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zulasten des zurücktretenden Mitseglers.
Versicherungen
a) Die Yachten sind vollkasko- und haftpflichtversichert, verbunden mit einem Selbstbehalt. Im Schadensfall wird der Selbstbehalt gleichmäßig unter den Mitseglern aufgeteilt.
b) Der Skipper ist mit einer Skipperhaftpflichtversicherung subsidiär versichert.
c) Wir empfehlen den Mitseglern für sich selbst eine geeignete private Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, ebenso den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. Bitte darauf achten, dass bei den Versicherungsleistungen Pandemien nicht ausgeschlossen sind.